DIE ÜBERFÜHRUNG ?

  • Die am häufigsten gewählte Methode Ihren neuen Anhänger zu überführen ist die ZulassungNachdem wir den vollständigen Zahlungseingang erhalten haben, senden wir Ihnen alle Eigentumsdokumente inkl. der gestempelten Rechnung (notwendig für die Zulassung) per Einwurfeinschreiben zu.
  • Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Abholung auf einem z.B. in Ihrer Region geliehenen Autotransportanhänger - hier kann dann auch die mögliche Restzahlung vor Ort erfolgen.
  • Zunehmender Beliebtheit erfreut sich der online Kauf eines Kurzzeitkennzeichens zum ÜberführenEinfach mal -Kurzzeitkennzeichen online bestellen- im Internet recherchieren und einen passenden Anbieter kontaktieren. Schnell und unkompliziert wird das Kurzzeitkennzeichen dann für z.B. 5 Tage zugeschickt

FÜHRERSCHEIN KL. B & ANHÄNGER ?

  • Mit der einfachen Führerscheinklasse B ohne Anhängerführerschein, darf ein kleiner Anhänger (bis 750 kg) bewegt werden.
  • Beabsichtigen Sie trotzdem einen Anhänger über 750 kg zu bewegen, so dürfen das

BELADENE FAHRZEUG + BELADENER ANHÄNGER

ZUSAMMEN

NICHT ÜBER 3,5 TONNEN WIEGEN!

MEIN AUTO & ANHÄNGELAST ?

Wie viel darf ich eigentlich an mein Auto anhängen?

  • Erlaubte Anhängelast
  • Anhängelast / Stützlast 

Viele Unsicherheiten gibt es in den Definitionen der einzelnen Gewichte und der sich daraus ergebenen Lasten. Wichtig sind folgende Größen, die Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vom Zugfahrzeug und Anhänger finden:

 

Zugfahrzeug:

  • Leergewicht (Gewicht des leeren Autos)
  • Zulässiges Gesamtgewicht (Leergewicht und Zuladung)
  • Achslast vorn / hinten (max. Gewicht, das auf den Achsen lastet)
  • Anhängelast ohne Bremse
  • Anhängelast mit Bremse

 

Anhänger:

  • Leergewicht des Anhängers (Gewicht des leeren Anhängers)
  • Stützlast (Angegeben mit zul. Achslast vorn)
  • Achslast (Angegeben mit zul. Achslast hinten)
  • Zulässiges Gesamtgewicht (Leergewicht und Zuladung)
  • Die Anhängelast (was darf ich anhängen) ist somit durch das Zugfahrzeug eingeschränkt. Das heißt: das Leergewicht des Anhängers und dessen Zuladung (das tatsächliche Gewicht) darf die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Gewichte gebremst oder ungebremst nicht überschreiten.
  • Somit darf ein Kleinwagen mit angegebener gebremster Anhängelast von 800kg einen gebremsten Anhänger mit 3500kg Gesamtmasse und einen Leergewicht von 800kg ziehen. Er darf dann nur nicht beladen sein.

 

Hängerkupplung:

  • Stützlast (die Last die max. auf der Kupplung wirken darf)

Stützlast:

  • Der maximale Wert der Stützlast ist zum einen den Fahrzeugpapieren des Anhängers, zum anderen dem Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges zu entnehmen bzw. steht auch auf den Stützlastschildern. Die max. erlaubte Stützlast ist hierbei die kleinste Angabe von beiden Fahrzeugen.

TEMPO 100 REGELUNG

 

Bei z.B. unseren ungebremsten Anhängern

erhalten Sie auf Wunsch die 100 km/h Abnahme für nur 59,00 €.

Ihre 100km/h Plakette bekommen Sie dann direkt bei der Zulassung Ihres Anhängers !!

 

Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
  • Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
  • Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
  • 0,3 für ungebremste Anhänger
  • 1,1 für gebremste Anhänger
  • 1,2 mit Antischlingerkupplung

 

Einige Berechnungsbeispiele 100 km/h:

  • Ungebremster Anhänger

​Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg

Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3

= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg

  • Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung

​Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg

Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1

= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg

  • Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung

​Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg

Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2

= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg 

 

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss

der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie

darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.

KONTAKT

Hier finden Sie uns:

Dresia Anhänger
Robert-Bosch-Str. 14
52441 Linnich

 

Rufen Sie einfach an unter:

+49 2462 7769188

+49 178 7711608

 

E-Mail: info@dresia-anhaenger.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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