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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia, Freya Dresia e.K. und dem Kunden ( Unternehmer sowie Verbraucher ). Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. "Verbraucher" im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit
zugerechnet werden kann. "Unternehmer" im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Anhänger Dresia in Geschäftsbeziehung tritt
und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten. handeln. "Kunde" im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis auf Seiten von Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es erfolgt eine entsprechende
Zustimmung.
§2 Vertragsgegenstand
2.1. Diese AGB sind Bestandteil und Grundlage des Vertrages zwischen dem Kunden und Freya Dresia e. K., RobertBosch-Str.14, 52441 Linnich im Folgenden unter der Bezeichnung Zaunfachmarkt/Anhänger
Dresia genannt. Dies unabhängig davon, ob es sich bei dem abgeschlossenem Vertrag um einen Kauf-, Werk, Dienst- und/oder Montagevertrag handelt.
§ 3 Zustandekommen des Vertages
3.1. Die Angebote für Waren von Zaunfachmarkt/ Anhänger Dresia sind freibleibend und unverbindlich. Die Beschaffenheit von Waren in unserer Ausstellung oder Mustern, die. Darstellung von Waren im
Internet, Flyern und/oder sonstigen Werbemöglichkeiten stellt kein verbindliches Angebot dar. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht o,ä. bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
3.2. Mit der Unterschrift. auf der Auftragsbestätigung bestellt der Kunde verbindlich den darauf aufgeführten Auftrag. Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia wird den Zugang des Auftrages unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt indes noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn Anhänger Dresia dies
ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia dar.
3.3. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Anhänger Dresia berechtigt, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Anhänger Zaunfachmarkt/Dresia anzunehmen.
Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. Vorkasse zu verlangen.
Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia ist zudem berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
§ 4 vom Kunden zu treffende Vorbereitungen
4.1 Der Kunde sorgt dafür, dass Montageplätze frei zugänglich sind zum Be-und Entladen mit größeren Fahrzeugen und der Bereich des Verbaus frei liegt in einer Breite von mied. 2m.
4.2 Sollte beim Verbau festgestellt werden, dass der Boden Mehraufwand mit sich bringt, Z.B. durch altes Wurzelwerk, alte Fundamente usw. ist Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia berechtigt dem Kunden den
Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Grundlagen für jedes Angebot ist gewachsener, grabbarer Boden ohne Einschlüsse.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1. Zaunfachmarkt/Anhänger Dresla behält sich bei Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia
das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung um 200 % Prozent übersteigt, Ist Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder von einer Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde
Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Zaunfachmarkt/Anhänger Dresla alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen
und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
5.3. Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist
Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach dieser Ziffer 4.2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5.4. Ist der Käufer Unternehmer, so ist dieser berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Zaunfachmarkt/Anhänger Dresla bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstehen. Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Zaunfachmarkt/Anhänger Dresla. Erfolgt eine Verarbeitung der
Ware, so erwirbt Zaunfachmarkt/ Anhänger Dresia an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert von Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen,
von Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
§ 6 Vergütung und Gebühren
6.1. Der angebotene Preis ist für die Dauer des Angebotes bindend, Brutto- und Nettopreise werden gesondert ausgezeichnet. Bei einem Versendungskauf stellt Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia Versandkosten
in Rechnung. Für Lieferungen in EU-Ländern entnehmen Sie die Versandkosten bitte der aktuellen Preisliste. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine
zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Preis per Barzahlung oder Überweisung bei Vorkasse oder per EC Zahlung leisten. Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten
auszuschließen.
6.2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind, Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§7 Gefahrübergang
7.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 8 Gewährleistung
8.1. Unternehmer müssen die gelieferte Ware, bzw. die erbrachte Dienstleistung unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia erkennbare Mängel
innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb
einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.2. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Neuware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Neuware. Bei gebrauchten
Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Privatkunden ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.3 Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia gibt gegenüber den Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages
nicht gefährdet wird, haftet Zaunfachmarkt /Anhänger Dresia, ihre gesetzlichen Vertreter sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die Anhänger Dresia zurechenbar
sind.
9.2. Zaunfachmarkt/ Anhänger Dresia haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online-Shops von Zaunfachmarkt /Anhänger Dresia. Soweit Zaunfachmarkt /Anhänger Dresia mit Links den Zugang zu
anderen Websites ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Zaunfachmarkt/ Anhänger Dresia macht sich: die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Zaunfachmarkt
/Anhänger Dresia Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
9.3. Der Kunde stellt Zaunfachmarkt /Anhänger Dresia von allen Nachteilen frei, die ihr durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen
können.
9.4 Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia übernimmt keine Gewährleistung, wenn der Kunde darauf besteht einen Zaun/Tor etc. auf einen aus Zaunfachmarkt/Anhänger Dresias Sicht nicht tragfähigen Untergrund
(z.B. vorhandene Mauer, Platten usw. ) zu montieren.
9.5 Der Kunde hat Zaunfachmarkt/Anhänger Dresia vor Montagebeginn über sämtliche Rohre, Kabel, Leitungen die eventuell im Montagebereich vorhanden sind zu informieren und deutlich dessen Lage zu
markieren. Anderenfalls liegt die Haftung für eventuelle Beschädigungen und deren Folgen beim Kunden. Ebenso bei falschen Angaben
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewahrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird, Die Bestimmungen des UNKaufrechtsfinden keine
Anwendung.
10.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz von Anhänger Dresia in Jülich. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind
10,3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Preise inkl. gesetzlicher Mwst Änderungen und Irrtümervorbehalten.
Auftragsbestätigungen oder Angebote verlieren spätestens 10 Werktage nach Ausstellung selbiger ihre Verbindlichkeit Nur vom Kundenunterzeichnete Dokumente erlangen vollständige
Rechtskräftigkeit.
Stand: 05.02.2021