FÜHRERSCHEIN KL. B & ANHÄNGER ?
- Mit der einfachen Führerscheinklasse B ohne Anhängerführerschein, darf ein kleiner
Anhänger (bis 750 kg) bewegt werden.
- Beabsichtigen Sie trotzdem einen Anhänger über 750 kg zu bewegen, so dürfen
das
BELADENE FAHRZEUG + BELADENER
ANHÄNGER
ZUSAMMEN
NICHT ÜBER 3,5 TONNEN
WIEGEN!
MEIN AUTO & ANHÄNGELAST ?
Wie viel darf ich eigentlich an mein Auto anhängen?
- Erlaubte Anhängelast
- Anhängelast / Stützlast
Viele Unsicherheiten gibt es in den Definitionen der einzelnen Gewichte und der sich daraus
ergebenen Lasten. Wichtig sind folgende Größen, die Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vom Zugfahrzeug und Anhänger finden:
Zugfahrzeug:
- Leergewicht (Gewicht des leeren Autos)
- Zulässiges Gesamtgewicht (Leergewicht und Zuladung)
- Achslast vorn / hinten (max. Gewicht, das auf den Achsen lastet)
- Anhängelast ohne Bremse
- Anhängelast mit Bremse
Anhänger:
- Leergewicht des Anhängers (Gewicht des leeren Anhängers)
- Stützlast (Angegeben mit zul. Achslast vorn)
- Achslast (Angegeben mit zul. Achslast hinten)
- Zulässiges Gesamtgewicht (Leergewicht und Zuladung)
- Die Anhängelast (was darf ich anhängen) ist somit durch das Zugfahrzeug eingeschränkt. Das
heißt: das Leergewicht des Anhängers und dessen Zuladung (das tatsächliche Gewicht) darf die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Gewichte gebremst oder ungebremst nicht
überschreiten.
- Somit darf ein Kleinwagen mit angegebener gebremster Anhängelast von 800kg
einen gebremsten Anhänger mit 3500kg Gesamtmasse und einen Leergewicht von 800kg ziehen. Er darf dann nur nicht beladen sein.
Hängerkupplung:
- Stützlast (die Last die max. auf der Kupplung wirken darf)
Stützlast:
- Der maximale Wert der Stützlast ist zum einen den Fahrzeugpapieren des Anhängers,
zum anderen dem Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges zu entnehmen bzw. steht auch auf den Stützlastschildern. Die max. erlaubte Stützlast ist hierbei die kleinste Angabe von beiden Fahrzeugen.
TEMPO 100 REGELUNG
Bei z.B. unseren ungebremsten Anhängern
erhalten Sie auf Wunsch die 100 km/h Abnahme für nur 59,00
€.
Ihre 100km/h Plakette
bekommen Sie dann direkt bei der Zulassung Ihres Anhängers
!!
Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese
Bedingungen erfüllt sein:
- Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen
sein.
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Sie dürfen außerdem
nicht älter als 6 Jahre sein.
- Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische
Radstoßdämpfer.
- Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges
ist vorgeschrieben:
- 0,3 für ungebremste
Anhänger
- 1,1 für gebremste
Anhänger
- 1,2 mit
Antischlingerkupplung
Einige Berechnungsbeispiele 100 km/h:
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450
kg
- Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650
kg
- Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800
kg
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers den errechneten Wert, muss
der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an
einen technischen Dienst. Achten Sie
darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs
angegebene maximale Anhängelast.